I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) waren zu je 50 v.H. als Kommanditisten an der ehemaligen X GmbH & Co. KG (künftig: KG) beteiligt. Persönlich haftender Gesellschafter war die Y GmbH (künftig: GmbH), die ebenfalls von den Klägern beherrscht wurde. Unternehmensgegenstand war die Herstellung, der Vertrieb und die Montage von Rolläden, Jalousien, Kunststoffenstern und ähnlichen Gegenständen.
Ab dem Wirtschaftsjahr 1970/71 verschlechterte sich die wirtschaftliche Situation der KG. Sie wies bis Ende 1974 Verluste in Höhe von rd. 1.432.000 DM aus.
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