Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- betreibt ein Bauunternehmen. Kommanditisten waren im Streitjahr 1984 der Vater R und der beigeladene Sohn B, der seit 1988 auch Rechtsnachfolger in den Gesellschaftsanteil seines Vaters ist.
R war Eigentümer zweier Grundstücke, die er "dem Werte nach" in das Gesellschaftsvermögen der Klägerin eingebracht hatte. Sie wurden von der Klägerin als Lagerplatz genutzt und waren in ihrer Gesellschaftsbilanz als Anlagevermögen ausgewiesen.
R übertrug die Grundstücke im Jahre 1984 an die Stadt S. Als Gegenleistung überließ diese der Ehefrau E des B "im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter" ein wertgleiches anderes Grundstück..
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