I. Die Klägerin und Revisionsklägerin zu 2 (Klägerin zu 2) betreibt in der Rechtsform einer GmbH ein Handelsgeschäft. Alleinige Gesellschafterin der GmbH ist die A-AG, die Klägerin und Revisionsklägerin zu 1 (Klägerin zu 1). Diese hat sich außerdem an der Klägerin zu 2 als stille Gesellschafterin mit einer Einlage in Höhe von... DM beteiligt. Die Klägerin zu 2 hat mit diesem Kapital die Beteiligung an der X-Company in den USA, einer Personengesellschaft amerikanischen Rechts (Personengesellschaft), erworben. Die stille Gesellschaft ist als atypisches stilles Gesellschaftsverhältnis ausgestaltet. Außer der Einlage hat die Klägerin zu 1 mehrere Darlehen gewährt, die mit 7 v.H. zu verzinsen sind. Die Klägerin zu 2 bilanziert zum 30. Juni. Die Darlehensverbindlichkeiten betrugen nach den Bilanzen zum Schluß des vorangegangenen Wirtschaftsjahres und damit gemäß §
1. Januar 1980 23 195,22 DM
1. Januar 1981 5 206 896,90 DM
1. Januar 1982 9 552 370,64 DM
1. Januar 1983 13 293 866,66 DM.
Die Darlehen ermöglichten es der Klägerin zu 2, weitere Einlagen in die Personengesellschaft zu leisten.
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