Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eigentümer eines 1963 errichteten Zweifamilienhauses. Die größere Wohnung bewohnen die Kläger zu 2. und 3. Die kleinere Wohnung bewohnt die Klägerin zu 1. Als Mietwert erklärten die Kläger einen Betrag von 4 DM pro qm, den der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) im Besteuerungsverfahren zugrunde gelegt hat. Im Jahr 1982 und im Streitjahr 1983 ließen die Kläger Gartenarbeiten ausführen und den Garten neu bepflanzen. Die Aufwendungen hierfür beliefen sich auf insgesamt 8 783 DM im Jahr 1982 und 3 879,57 DM im Streitjahr 1983.
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