BFH - Urteil vom 30.09.1997 (VII R 114/96) - DRsp Nr. 1998/1230
BFH, Urteil vom 30.09.1997 - Aktenzeichen VII R 114/96
DRsp Nr. 1998/1230
»Das Aufheizen des bei der Müllverbrennung entstehenden Rauchgases durch Verbrennung von Erdgas stellt keine steuerfreie Verwendung von Mineralöl dar. Bei diesem Vorgang ist auch dann ein für die Gewährung der Steuerbefreiung schädliches Verheizen anzunehmen, wenn das Aufheizen des Rauchgases zum Zweck seiner nachfolgenden Entstickung durch selektive katalytische Reduktion in einem Reaktor erforderlich ist.«
Normenkette:
MinÖStG § 4 Abs. 1 Nr. 2 lit. b;
Gründe:
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