I. Streitig ist der Nachweis einer Prozeßvollmacht.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), die ihren Sitz im Fürstentum Liechtenstein hat, ist Verpächterin einer Anlage zur Gewinnung und Aufbereitung von Diabas, Schotter und Splitt im Bezirk des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-). Mit Schreiben vom 20. Januar 1978 teilte Rechtsanwalt Dr. A. dem für die Pächterin zuständigen FA X mit, daß er Zustellungsbevollmächtigter der Klägerin sei. Ein entsprechendes Schreiben der Klägerin vom 20. Oktober 1977 fügte er bei. Nach einem Handelsregisterauszug des Fürstentums Liechtenstein war Dr. A. seit dem 30. Mai 1974 Mitglied des Verwaltungsrats der Klägerin mit "Kollektivzeichnungsrecht zu zweien". Am 3. Mai 1984 schied der weitere Verwaltungsrat aus und Dr. A. wurde allein zeichnungsberechtigt.
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