BFH - Urteil vom 31.07.1990 (VII R 60/89) - DRsp Nr. 1996/11704
BFH, Urteil vom 31.07.1990 - Aktenzeichen VII R 60/89
DRsp Nr. 1996/11704
»Es ist ein absoluter Revisionsgrund, wenn das FG die Gründe seines Urteils hinsichtlich eines wesentlichen Streitpunkts durch die Bezugnahme auf eine von ihm erlassene Entscheidung ersetzt, die den Beteiligten bei Beginn der Revisionsfrist weder bekannt noch zugänglich war (Bestätigung der Rechtsprechung).«