BGH - 19.05.1989 (3 StR 590/88) - DRsp Nr. 1996/13943
BGH, vom 19.05.1989 - Aktenzeichen 3 StR 590/88
DRsp Nr. 1996/13943
Nimmt ein Angeklagter an, daß die steuerliche Behandlung einer Angelegenheit korrekt gewesen sei, so irrt er über das Bestehen eines Steueranspruches. Es liegt dann ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum vor.