Hinweis zu A
Ebenso: BayObLG - RReg 4 St 20/82 - v. 21.4.1982, wistra 1982, 199.
Hinweis zu B
Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß das Kompensationsverbot bei den Ertragssteuern auch dann nicht für Betriebsausgaben, einschließlich betrieblicher Steuern gilt, wenn für sie erst Rückstellungen zu bilden sind; denn diese Ausgaben stehen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Betriebseinnahmen und sind deshalb keine »anderen Gründe« i.S. des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO (BGHSt 7, 336; BGH, wistra 1991, 27).
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