BGH - 31.01.1984 (5 StR 706/83) - DRsp Nr. 1996/14157
BGH, vom 31.01.1984 - Aktenzeichen 5 StR 706/83
DRsp Nr. 1996/14157
Die Verkürzung der Steuer ist erst mit der Bekanntgabe des Steuerbescheides an den Steuerpflichtigen - nicht schon mit der Unterzeichnung des Steuerbescheides - vollendet, weil erst mit der Bekanntgabe die für die Vollendung maßgebende Wirkung diesem gegenüber eintritt.