Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Beihilfe zur Untreue in Tateinheit mit Begünstigung in zwei Fallen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die auf die Sachrüge gestützte Revision der Angeklagten führt zur Änderung des Schuldspruchs und zur Aufhebung des Strafausspruchs; im übrigen hat die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
1. Folgende Feststellungen liegen dem Schuldspruch zugrunde:
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