BGH - Urteil vom 04.12.1980 (4 StR 581/80) - DRsp Nr. 1996/21641
BGH, Urteil vom 04.12.1980 - Aktenzeichen 4 StR 581/80
DRsp Nr. 1996/21641
»Bereicherungsabsicht i.S. des § 374AO im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betäubungsmitteln ist erst gegeben, wenn durch den Erwerb nicht nur immaterielle Bedürfnisse befriedigt werden sollen, sondern ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird.«