Das Landgericht hat den Angeklagten J B wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen und wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einundzwanzig Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt; im übrigen hat es diesen Angeklagten ebenso wie den Mitangeklagten F B vom Vorwurf der mehrfachen Steuerhinterziehung in den Jahren 1983 bis 1990 im Zusammenhang mit der Firma J GmbH & Co KG freigesprochen. Den Angeklagten J B hat es darüber hinaus vom Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Subventionsbetrug in mehreren Fällen freigesprochen.
Mit ihren auf die Sachrüge gestützten Revisionen beanstandet die Staatsanwaltschaft jeweils die Freisprechung der beiden Angeklagten. Die vom Generalbundesanwalt vertretenen Rechtsmittel haben Erfolg.
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