Die Strafkammer hat den Angeklagten "wegen Betruges, wegen einfachen Bankrotts, wegen Steuergefährdung und wegen Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und drei Monaten Gefängnis und zu 5.000 DM Geldstrafe, ersatzweise zu einem Tag Gefängnis für je 100 DM Geldstrafe" verurteilt.
Die Revision rügt Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel ist begründet.
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