Das Landgericht hat den Angeklagten C wegen fortgesetzten Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten und den Angeklagten H unter teilweiser Einstellung des Verfahrens wegen fortgesetzter Beihilfe zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und bei ihm die Vollstreckung dieser Strafe ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Angeklagten an der Entwendung von unversteuertem Mineralöl aus einem Steuerlager (§
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