Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.07.2019 – 10 K 902/15 K wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, eine Rückstellung für Leistungen im Zusammenhang mit sog. Werkzeugverträgen bilden kann.
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