I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) baute 1986 (Streitjahr) ein 1985 erworbenes Hotelgebäude um und richtete es neu ein. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) gewährte für die Gebäudeerweiterung und die Anschaffung einiger beweglicher Einrichtungsgegenstände durch unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Bescheid vom 31. Juli 1987 sowie Änderungsbescheid vom 10. November 1987 Investitionszulage für 1986 nach § 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1986 in Höhe von letztlich ... DM.
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