BGH - Beschluß vom 02.12.1993
IX ZR 11/92
Normen:
BGB § 249 ; ZPO § 322 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 409
Vorinstanzen:
OLG München, vom 23.10.1991

Bindungswirkung eines fehlerhaften, rechtskräftigen Feststellungsurteils zum Anspruchsgrund - Umfang der Steuerberaterhaftung bei fehlerhafter Beratung

BGH, Beschluß vom 02.12.1993 - Aktenzeichen IX ZR 11/92

DRsp Nr. 2004/11464

Bindungswirkung eines fehlerhaften, rechtskräftigen Feststellungsurteils zum Anspruchsgrund - Umfang der Steuerberaterhaftung bei fehlerhafter Beratung

1. Ein rechtskräftiges Feststellungsurteil zum Anspruchsgrund bindet die später über die Höhe des Anspruchs entscheidenden Gerichte auch dann, wenn es fehlerhaft ist. 2. Ein Steuerberater haftet infolge fehlerhafter (unvollständiger) Beratung nur für den Schaden, der dem Steuerpflichtigen durch sein Vertrauen in die Richtigkeit und Vollständigkeit der erhaltenen Beratung entstanden ist.

Normenkette:

BGB § 249 ; ZPO § 322 ;

Tatbestand:

Die Klägerin nimmt die beklagten Steuerberater, die miteinander in Sozietät stehen, auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung in Anspruch.