BMF - Schreiben vom 01.02.2002
S 2765
Fundstellen:
BStBl 2002 I 221

BMF - Schreiben vom 01.02.2002 (S 2765) - DRsp Nr. 2008/86421

BMF, Schreiben vom 01.02.2002 - Aktenzeichen S 2765

DRsp Nr. 2008/86421

allgemeine Vorschriften: § 13 KStG Anwendung des § 13 Abs. 4 Satz 1 KStG auf die Überführung eines Betriebs oder Teilbetriebs aus dem steuerpflichtigen in den steuerbefreiten Bereich einer Körperschaft

Beginnt die Steuerbefreiung einer Körperschaft auf Grund des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, sind die WG, die der Förderung steuerbegünstigter Zwecke i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG dienen, in der Schlussbilanz mit den Buchwerten anzusetzen (§ 13 Abs. 4 Satz 1 KStG). Nach Abschn. 47 Abs. 12 KStR 1995 kommt eine Buchwertfortführung nicht in Betracht, wenn eine Körperschaft i. S. des § 13 Abs. 4 Satz 1 KStG einen bisher stpfl. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch Aufgabe oder Verpachtung des Betriebs beendet. Die Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs ist nach § 16 EStG zu beurteilen und führt zur Realisierung der stillen Reserven.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder ist im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Abschn. 47 Abs. 12 KStR 1995 von folgender Auffassung auszugehen: