Der BFH vertritt im Urteil vom 11. Januar 1994 (BStBl II 1995 S.
Der BFH begründet seine Auffassung mit der entsprechenden Anwendung der im BFH-Urteil vom 14. November 1989 - (BStBl II 1990 S. 299) entwickelten Grundsätze über die einkommensteuerrechtliche Beurteilung von modellbedingten Provisionen und Gebühren bei Bauherrenmodellen.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Anwendung der Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 11. Januar 1994 (BStBl II 1995 S.
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