Nach dem BMF-Schr. v. 17.8.1998 (BStBl 1998 I S. 1045) sind zulässigerweise gebildete. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Mietverhältnissen abzuzinsen. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wird an dieser Auffassung nicht mehr festgehalten; das BMF-Schr. v. 17.8.1998 (BStBl 1998 I S. 1045) wird aufgehoben.
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