BMF - Schreiben vom 01.04.1998
IV A 5 - S 0622 - 30/98

BMF - Schreiben vom 01.04.1998 (IV A 5 - S 0622 - 30/98) - DRsp Nr. 2008/80940

BMF, Schreiben vom 01.04.1998 - Aktenzeichen IV A 5 - S 0622 - 30/98

DRsp Nr. 2008/80940

§§ 355 - 366 AO Ruhenlassen von Einspruchsverfahren (§ 363 Abs. 2 AO); Einsprüche wegen einer Gesamtsteuerbelastung von mehr als 50 % ; Schreiben vom 13. März 1998 - Fi/ol-

Die Frage, wie hinsichtlich der Einsprüche zu verfahren ist, die sich auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Revisionsverfahren II R 47/97 stützen, wurde bereits in der Sitzung AO III/97 (10. bis 12. September 1997) mit den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Es wurde beschlossen, bei Steuerpflichtigen, die sich auf dieses Revisionsverfahren bzw. auf andere, später anhängig werdende Revisionsverfahren berufen, von der Möglichkeit der Fortsetzungsmitteilung nach § 363 Abs. 2 Satz 4 AO Gebrauch zu machen.

Maßgeblich hierfür waren folgende Gründe: