BMF - Schreiben vom 01.07.1997
Iv C 5 -S 1300 - 189/96
Fundstellen:
BStBl 1997 I S. 717

BMF - Schreiben vom 01.07.1997 (Iv C 5 -S 1300 - 189/96) - DRsp Nr. 2008/80415

BMF, Schreiben vom 01.07.1997 - Aktenzeichen Iv C 5 -S 1300 - 189/96

DRsp Nr. 2008/80415

Merkblatt zum internationalen Verständigungsverfahren und Schiedsverfahren in Steuersachen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für das internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren in Steuersachen folgendes Merkblatt:

1 Allgemeines

1.1 Rechtsnatur und Rechtsgrundlage

Internationale Verständigungs- und Schiedsverfahren in Steuersachen sind zwischenstaatliche Verfahren zur übereinstimmenden Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) oder des Übereinkommens Nr. 90/436/EWG über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen (Schiedskonvention).

Rechtsgrundlage sind die Verständigungsklauseln der DBA bzw. die Artikel 6 ff. der Schiedskonvention. Sie enthalten Bestimmungen, nach denen das Bundesministerium der Finanzen mit den zuständigen Behörden anderer Staaten unmittelbar verkehren kann, um eine Einigung über Einzelfälle herbeizuführen, die die Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Staat betreffen. Die Schiedskonvention betrifft nur die Gewinnabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen und bei Betriebsstätten. Nach den Verständigungsklauseln der kann auch über allgemeine Fragen eine Einigung zwischen den zuständigen Behörden herbeigeführt werden.