BMF - Schreiben vom 01.07.1999
S 2363
Fundstellen:
BStBl 1999 I 676

BMF - Schreiben vom 01.07.1999 (S 2363) - DRsp Nr. 2008/91960

BMF, Schreiben vom 01.07.1999 - Aktenzeichen S 2363

DRsp Nr. 2008/91960

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2000

1 Anlage

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2000 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2000 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage

bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 2000 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist orange. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).