1 Anlage
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2000 folgendes:
I. Lohnsteuerkartenmuster
Das Muster der Lohnsteuerkarte 2000 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage
bekanntgemacht. Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 2000 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:
1. Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.
2. Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist orange. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A5 (148 x 210 mm).
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