BMF - Schreiben vom 01.11.2021
IV A 3 - S 0062/21/10002 :001

BMF - Schreiben vom 01.11.2021 (IV A 3 - S 0062/21/10002 :001) - DRsp Nr. 2021/80660

BMF, Schreiben vom 01.11.2021 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0062/21/10002 :001

DRsp Nr. 2021/80660

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31. Januar 2014 (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 6. August 2021 (BStBl 2021 I S. 1036) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

  • Dem AEAO zu § 26 wird folgende neue Nummer 5 angefügt:

    „5. Zur Behandlung von Steuerzahlungen an eine aufgrund eines Zuständigkeitswechsels nicht mehr zuständige Finanzkasse vgl. AEAO zu § 224, Nr. 3 .“

  • Der AEAO zu § 30 wird wie folgt geändert:

    • Die Nummer 7 wird folgt wie folgt geändert:

      aa) Der Spiegelstrich zum Steuerberatungsgesetz wird wie folgt gefasst:

      „- § 5 Abs. 2 bis 5 und §§ 10, 10a des Steuerberatungsgesetzes;“

      bb) Im letzten Spiegelstrich wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgender Spiegelstrich angefügt:

      „- § 9 Abs. 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern.“

    • Die Nummer 11.13 wird wie folgt gefasst: