BMF - Schreiben vom 01.12.1999
S 2177

BMF - Schreiben vom 01.12.1999 (S 2177) - DRsp Nr. 2008/85297

BMF, Schreiben vom 01.12.1999 - Aktenzeichen S 2177

DRsp Nr. 2008/85297

§ 4 EStG Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie zu Familienheimfahrten

Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zu den Vorschlägen, die die Anwendung der gesetzlichen Regelung betreffen, wie folgt Stellung:

1. Fahrtenbuch

Als Ausnahme von der durch das JStG 1996 festgelegten Pauschalierung des privaten Nutzungsanteils kann der Stpfl. die auf die Privatfahrten entfallenden Kosten ansetzen, wenn er die für das Fahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist. Diese Ausnahme war zunächst nicht vorgesehen. Die Bundesregierung hat sie erst im Vermittlungsausschuss durchsetzen können.

Die Führung eines Fahrtenbuches als Nachweis für den privaten Nutzungsanteil bzw. die ausschließliche betriebliche Nutzung (s. Tz. 2 des BMF-Schreibens v. 4.8.1999 S 2177) richtet sich nicht allein nach der Sondervorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 und 3 EStG, sondern auch nach den allgemeinen Verfahrensvorschriften der Abgabenordnung90 AO).