BMF - Schreiben vom 02.01.1995
IV A 4 - S 0320 - 12/94
Fundstellen:
BStBl 1995 I 56

BMF - Schreiben vom 02.01.1995 (IV A 4 - S 0320 - 12/94) - DRsp Nr. 2008/80991

BMF, Schreiben vom 02.01.1995 - Aktenzeichen IV A 4 - S 0320 - 12/94

DRsp Nr. 2008/80991

§ 149 AO Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen; Sitzung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder über Fragen der Abgabenordnung vom 7. bis 9. Dezember 1994 (AO IV/94)

Hiermit übersendet das BMF die in der Sitzung AO IV/94 beschlossene Fassung der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen 1994.

vom 2. Januar 1995 über Steuererklärungsfristen

  • Steuererklärungen und Meldungen von Auslandsbeteiligungen für das Kalenderjahr 1994, Vermögensteuererklärungen, Erklärungen zur Hauptfeststellung des Einheitswerts der wirtschaftlichen Einheit des Betriebsvermögens und zur gesonderten Feststellung des Vermögens von Gemeinschaften auf den 1. Januar 1995 sowie Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften auf den 31. Dezember 1994

  • Fristverlängerungen

I. Abgabefrist für Steuererklärungen

(1) Für das Kalenderjahr 1994 sind die Erklärungen

  • zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensbesteuerung und zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges,