Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Zur Prüfung des Vorsteuerabzugs aus Baumaßnahmen und Grundstückserwerben werden folgende Vordruckmuster eingeführt:
- USt 1 W | Anfrage zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerben |
- USt 2 W | Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben |
- Anlage USt 2 W | zur Auskunft zum Vorsteuerabzug aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben |
- USt 3 W | Auskunftsersuchen zum Vorsteuerabzug bei Baumaßnahmen/Grundstückserwerben. |
(2) Mit dem Vordruckmuster USt 1 W soll dem Unternehmer, der Vorsteuern aus Baumaßnahmen/Grundstückserwerben geltend macht, ein Fragebogen zur Prüfung des Vorsteuerabzugs (Vordruckmuster USt 2 W mit Anlage USt 2 W) übersandt werden.
(3) Der Unternehmer hat den Fragebogen USt 2 W an das Finanzamt zurückzusenden. Dabei ist für jeden Mieter eine gesonderte Anlage USt 2 W einzureichen.
(4) Bei unzureichenden oder zu Zweifeln Anlaß gebenden Angaben des Unternehmers im Fragebogen, hat das Finanzamt die Möglichkeit, mit dem Vordruckmuster USt 3 W das Finanzamt des Mieters um Auskunft zu ersuchen.
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