BMF - Schreiben vom 02.03.2001
S 2252
Fundstellen:
BStBl 2001 I 206

BMF - Schreiben vom 02.03.2001 (S 2252) - DRsp Nr. 2008/84654

BMF, Schreiben vom 02.03.2001 - Aktenzeichen S 2252

DRsp Nr. 2008/84654

Besteuerung von Hochzins- und Umtauschanleihen

Hochzinsanleihen sind Schuldverschreibungen mit einem regelmäßig über dem Marktzins liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Emittenten zur Rückzahlung des Kapitals oder der Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien. Umtauschanleihen sind Schuldverschreibungen mit festem, unter dem marktüblichen Zins im Zeitpunkt der Emission liegenden Zinssatz und einem Wahlrecht des Gläubigers zur Kapitalrückzahlung oder Übertragung einer vorher festgelegten Anzahl von Aktien.

Für die steuerliche Behandlung gilt nach Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder Folgendes:

Hochzinsanleihen und Umtauschanleihen sind Kapitalforderungen, bei denen die Höhe der Erträge von einem ungewissen Ereignis abhängt (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG). Denn im Zeitpunkt des Erwerbs steht noch nicht fest, ob das Wahlrecht zur Übertragung von Aktien ausgeübt wird und in welchem Umfang dem Stpfl. Erträge zu fließen werden. Da die Anleihen keine Emissionsrendite haben, ist als Kapitalertrag der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt für den Erwerb und den Einnahmen aus der Veräußerung, Abtretung oder Einlösung (sog. Marktrendite) der Besteuerung zu Grunde zu legen (§ 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG). Dies gilt auch für Fälle der Einlösung durch Ersterwerber.

Fundstellen
BStBl 2001 I 206