BMF - Schreiben vom 02.05.1997
S 7221

BMF - Schreiben vom 02.05.1997 (S 7221) - DRsp Nr. 2008/80731

BMF, Schreiben vom 02.05.1997 - Aktenzeichen S 7221

DRsp Nr. 2008/80731

Umsatzsteuersatz für Holzhackschnitzel

2 Anlagen

Hiermit übersende ich Abdruck einer Eingabe der Vereinigung Deutscher Sägewerksverbände e.V. vom 31. Januar 1997 sowie meines heutigen Antwortschreibens mit der Bitte um Kenntnisnahme und ggf. weitere Veranlassung. Der Bundesverband Holzpackmittel, Paletten, Exportverpackung e.V. - HPE - und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V., die sich in der Angelegenheit ebenfalls an mich gewandt hatten, haben entsprechende Antwortschreiben erhalten.

Einordnung von Holzhackschnitzeln in die Position 440121 und 440122 der Kombinierten Nomenklatur (KN)hier: einheitliche Handhabung im Hinblick auf die Nachberechnung der Mehrwertsteuer

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Stellungnahme Ihres Hauses an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Referat 612 - vom 20. Januar 1997 wurde die Auskunft der OFD München bestätigt, daß für sog. Holzhackschnitzel der Mehrwertsteuersatz von 15 % - wie bisher - anzuwenden ist.

Dies gilt offensichtlich seit Änderung der Position 4401 bzw. der Unterpositionen 440121 und 440122, die vor mehreren Jahren erfolgt ist.