BMF - Schreiben vom 02.07.1997
IV B 6 - S 2363 - 22/97
Fundstellen:
BStBl 1997 I 731

BMF - Schreiben vom 02.07.1997 (IV B 6 - S 2363 - 22/97) - DRsp Nr. 2008/92035

BMF, Schreiben vom 02.07.1997 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2363 - 22/97

DRsp Nr. 2008/92035

§ 51 EStG Ausstellung der Lohnsteuerkarte 1998

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1998 folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 1998 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht (Hinweis: Änderungen nur bei den Jahreszahlen). Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1998 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).