Im Urteil vom 14. März 2006 - I R 8/05 - hat der BFH entschieden, dass der Verlust der wirtschaftlichen Identität gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens voraussetzt. Bei einem zeitlichen Zusammenhang bis zu einem Jahr bestünde die - durch den Steuerpflichtigen widerlegbare - Vermutung eines sachli-chen Zusammenhanges.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden gilt zur allgemeinen Anwendung der Grundsätze des BFH-Urteils Folgendes:
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