BMF - Schreiben vom 02.12.1996
IV B 6 - S 2334 - 300/96 II

BMF - Schreiben vom 02.12.1996 (IV B 6 - S 2334 - 300/96 II) - DRsp Nr. 2008/81986

BMF, Schreiben vom 02.12.1996 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 300/96 II

DRsp Nr. 2008/81986

§ 8 EStG Übernahme von Kreditkartengebühren durch den Arbeitgeber

Die Frage nach der steuerlichen Behandlung der vom Arbeitgeber übernommenen Gebühr für eine Kreditkarte des Arbeitnehmers, die nicht privat genutzt werden darf, ist inzwischen mit den obersten Finanzbehörden der Länder mit folgendem Ergebnis erörtert worden:

  • Die Übernahme der Kreditkartengebühr durch den Arbeitgeber ist in voller Höhe nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, wenn gewährleistet ist, daß die Kreditkarte ausschließlich zur Abrechnung von Reisekosten und Auslagenersatz eingesetzt wird. Hierfür ist es erforderlich, daß der Arbeitgeber auf den monatlich vorgelegten Kreditkartenabrechnungen sämtliche der dort ausgewiesenen Transaktionen im Rahmen der Reisekostenabrechnung kontrolliert und die Kreditkartenabrechnung zum Lohnkonto nimmt.

  • Werden mit der Kreditkarte andere Umsätze als Reisekosten oder Auslagenersatz ausgeführt, so kann nur der Anteil der übernommenen Kreditkartengebühr nach § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei bleiben, der dem Volumenanteil der abgebuchten Beträge für Reisekosten und Auslagenersatz an den gesamten Abbuchungen entspricht.