BMF - Schreiben vom 03.01.2013
IV C 5 - S 2351/09/10002

BMF - Schreiben vom 03.01.2013 (IV C 5 - S 2351/09/10002) - DRsp Nr. 2013/80136

BMF, Schreiben vom 03.01.2013 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2351/09/10002

DRsp Nr. 2013/80136

Entfernungspauschalen; Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 ( BGBl. 2011 Teil I Seite 2131)

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 1. November 2011 ( BGBl. 2011 Teil I Seite 2131) haben sich Änderungen zu den Entfernungspauschalen ergeben, die nachfolgend in Fettdruck dargestellt sind. Das BMF-Schreiben vom 31. August 2009 ( BStBl 2009 Teil I Seite 891) ist damit überholt.

Inhaltsübersicht

1. Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 EStG)
1.1 Allgemeines
1.2 Höhe der Entfernungspauschale
1.3 Höchstbetrag von 4 500 Euro
1.4 Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
1.5 Fahrgemeinschaften
1.6 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel
1.7 Mehrere Wege an einem Arbeitstag
1.8 Mehrere Dienstverhältnisse
1.9 Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf die Entfernungspauschale
2. Entfernungspauschale für Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 EStG)
3. Behinderte Menschen
4. Abgeltungswirkung der Entfernungspauschalen
5. Pauschalbesteuerung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 EStG
5.1 Allgemeines
5.2 Höhe der pauschalierbaren Zuschüsse
6. Anwendungsregelung

Zur Ermittlung der Entfernungspauschalen wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: