BMF - Schreiben vom 03.05.1995
S 0460 a auf eine Eingabe

BMF - Schreiben vom 03.05.1995 (S 0460 a auf eine Eingabe) - DRsp Nr. 2008/83702

BMF, Schreiben vom 03.05.1995 - Aktenzeichen S 0460 a auf eine Eingabe

DRsp Nr. 2008/83702

§ 233a AO Verzinsung von Umsatzsteuernachforderungen aufgrund fehlerhafter Endrechnungen

Ursache der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO ist der fehlerhafte Ausweis der USt in der Endrechnung. Der Unternehmer hat in dieser Rechnung die auf das gesamte Entgelt berechnete USt ausgewiesen, ohne die auf geleistete Anzahlungen berechnete Steuer abzusetzen. Er schuldet deshalb die zu hoch ausgewiesene USt nach § 14 Abs. 2 UStG. Eine Verzinsung ergibt sich in diesem Fall deshalb, weil der Unternehmer nicht die in der Rechnung ausgewiesene Steuer, sondern nur die auf den Spitzenbetrag entfallende Steuer angemeldet und entrichtet hat und sich die Berichtigung der Rechnung erst in dem Besteuerungszeitraum auswirkt, in dem die berichtigte Rechnung erteilt wird.

Auch wenn der Unternehmer hieraus wirtschaftlich keinen Vorteil gezogen hat, kommt ein allgemeiner Erlaß der Nachzahlungszinsen nach § 227 AO aufgrund sachlicher Unbilligkeit nicht in Betracht. Eine derartige Billigkeitsmaßnahme würde der vom Gesetzgeber bei Einführung der sog. Vollverzinsung nach § 233a AO angestrebten Vereinfachung zuwiderlaufen. Die Verzinsung sollte ausschließlich nach objektiven Kriterien erfolgen. Insbesondere sollte nicht darauf abgestellt werden, ob der Stpfl. schuldhaft gehandelt und inwieweit er tatsächlich Zinsvorteile erzielt hat.