BMF - Schreiben vom 03.07.2013
IV D 3 - S 7532/09/10001

BMF - Schreiben vom 03.07.2013 (IV D 3 - S 7532/09/10001) - DRsp Nr. 2013/80491

BMF, Schreiben vom 03.07.2013 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7532/09/10001

DRsp Nr. 2013/80491

Muster der Vordrucke für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren nach § 4a UStG werden ab 1. Januar 2014 folgende Vordruckmuster eingeführt:

USt 1 V - Antrag auf Umsatzsteuer-Vergütung -
Anlage zu USt 1 V

Diese ersetzen die mit BMF-Schreiben vom 24. Juni 2011 - IV D 3 - S 7532/09/10001 (2011/0503917) -, BStBl 2011 I S. 697, herausgegebenen Vordruckmuster.

(2) Das Vordruckmuster USt 1 V wurde redaktionell überarbeitet und an die sog. SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 (Abl EU Nr. L 94 S. 22) angepasst. Die Anlage zu USt 1 V ist unverändert.

(3) Die Vordrucke USt 1 V und Anlage zu USt 1 V sind auf der Grundlage der unveränderten Vordruckmuster herzustellen. Die Länder können Nr. 3 des Verfügungsteils auf der Rückseite des Vordruckmusters USt 1 V entsprechend ihren technischen und organisatorischen Erfordernissen gestalten.

(4) Die Zeilenabstände in den Vordruckmustern sind schreibmaschinengerecht (Zwei-Zeilen-Schaltung). Bei der Herstellung der Vordrucke ist ebenfalls ein schreibmaschinengerechter Zeilenabstand einzuhalten.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.