BMF - Schreiben vom 03.08.1998
S 1311
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1042

BMF - Schreiben vom 03.08.1998 (S 1311) - DRsp Nr. 2008/80435

BMF, Schreiben vom 03.08.1998 - Aktenzeichen S 1311

DRsp Nr. 2008/80435

Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionen ehemaliger Bediensteter der koordinierten Organisationen und der Europäischen Patentorganisation

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt bei der Besteuerung der Pensionen ehemaliger Bediensteter der koordinierten Organisationen (Europäische Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre - ESO -, Europarat, Nordatlantikvertragsorganisation - NATO -, Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung - OECD -, Westeuropäische Union - WEU - und Europäisches Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage - EZMW -) sowie der Europäischen Patentorganisation (EPO) folgendes:

1. Pensionssystem

Die koordinierten Organisationen haben mit Wirkung vom 1. Juli 1974 ein einheitliches Pensionssystem für ihre in den Ruhestand getretenen Bediensteten eingeführt. Nach diesem System werden die Ruhegehälter aus dem laufenden Haushalt der einzelnen Organisationen gezahlt. Vor diesem Zeitpunkt wurden die Ruhegehälter aus einem Versorgungsfonds (Kapitalansammlungsfonds) finanziert.

2. Steuerpflicht