Bei nochmaliger kritischer Durchsicht hat sich ergeben, dass das o.g. Schreiben drei Fehler enthält, die wie folgt zu berichtigen sind:
In Rz. 20 Satz 2 muss das Gesetzeszitat lauten „§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG”.
In Rz. 21.13 am Ende ist die richtige Fundstelle des BFH-Urteils vom 23. Februar 1984 „BStBl 1984 II S. 516”.
In Rz. 38 am Ende ist die richtige Fundstelle des BFH-Urteils vom 16. Dezember 1993 „BStBl 1996 II S. 669”.
Bei der Veröffentlichung des o.g. Schreibens im Bundesteuerblatt werden die oben angeführten Berichtigungen berücksichtigt.
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