1 Anlage
Hiermit übersende ich eine aktualisierte Liste der zentralen Erstattungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten für die Erstattung von Vorsteuern an im Ausland ansässige Steuerpflichtige mit der Bitte um Kenntnisnahme. Bei den genannten Behörden können sowohl Anträge nach der 8. EG-Richtlinie (von Steuerpflichtigen, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind) als auch nach der 13. EG-Richtlinie (von Steuerpflichtigen, die nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind) gestellt werden.
Dieses Schreiben wird in die USt-Kartei aufgenommen.
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