BMF - Schreiben vom 05.01.1996
S 7229
Fundstellen:
BStBl 1996 I 31

BMF - Schreiben vom 05.01.1996 (S 7229) - DRsp Nr. 2008/86620

BMF, Schreiben vom 05.01.1996 - Aktenzeichen S 7229

DRsp Nr. 2008/86620

Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze von Sammlermünzen - Goldpreis-Durchschnittswert und Silberpreis für das Kalenderjahr 1996 -

(1) Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 UStG, Nr. 54 Buchst. cc der Anlage des UStG) im Kj 1996 gilt folgendes:

1. Goldmünzen

Nach Tz. 169 des BdF-Schreibens v. 27. 12. 1983 (BStBl I S. 567) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts von Goldmünzen der für die Monate Januar bis November für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9‰ ermittelte Goldpreis-Durchschnittswert für das gesamte folgende Kj zugrunde gelegt werden. Im Jahr 1996 ist ein Goldpreis-Durchschnittswert von 17.682,- DM für den Kilogramm-Goldbarren anzuwenden.

2. Silbermünzen

Nach Tz. 170 des BdF-Schreibens v. 27. 12. 1983 (a. a. O.) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Monat November festgestellte Rücknahmepreis je Kilogramm Feinsilber (DEGUSSA-Silberpreis) für das gesamte folgende Kj zugrunde gelegt werden. Für das Kj 1996 ist die Wertermittlung nach einem Silberpreis (ohne USt) von 238,- DM je Kilogramm (DEGUSSA-Silberpreis am 30. 11. 1995) vorzunehmen.