BMF - Schreiben vom 05.01.1998
IV C 5 - S 1300 - 207/97
Fundstellen:
BStBl 1998 I 16

BMF - Schreiben vom 05.01.1998 (IV C 5 - S 1300 - 207/97) - DRsp Nr. 2008/80855

BMF, Schreiben vom 05.01.1998 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1300 - 207/97

DRsp Nr. 2008/80855

DBA Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Doppelbesteuerungsverhandlungen am 1. Januar 1998

Hiermit übersendet das BMF eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Abkommensverhandlungen.

Für die geltenden Abkommen wurde in einer zusätzlichen Spalte der Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung angegeben.

Zusätzlich wurde die Übersicht ergänzt um die Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Das BMF wäre dankbar, wenn Das BMF die Finanzämter anweisen werden würden, Steuerfestsetzungen in geeigneten Fällen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiß ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt - soweit bekannt - bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.