Steuerliche Behandlung von Zuwendungen (Spenden) an die Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft'' mit Sitz in Berlin
Der Deutsche Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates durch Gesetz vom 2. August 2000 (BGBl. I S.
Die Stiftung hat gemäß § 2 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes den Zweck, Finanzmittel zur Gewährung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und an von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen. Im Rahmen der Stiftung ist außerdem ein Fonds ,,Erinnerung und Zukunft'' vorgesehen, dessen dauerhafte Aufgabe vor allem darin besteht, Projekte zu fördern, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft und der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Im Gedenken an und zu Ehren derjenigen Opfer nationalsozialistischen Unrechts, die nicht überlebt haben, soll er auch Projekte im Interesse ihrer Erben fördern (§ 2 Abs. 2 des Errichtungsgesetzes).
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