BMF - Schreiben vom 05.09.2023
IV D 3 - S 1445/20/10007 :005

BMF - Schreiben vom 05.09.2023 (IV D 3 - S 1445/20/10007 :005) - DRsp Nr. 2023/80421

BMF, Schreiben vom 05.09.2023 - Aktenzeichen IV D 3 - S 1445/20/10007 :005

DRsp Nr. 2023/80421

Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe; BMF-Schreiben vom 11. November 1974, IV B 7 - S 1401 - 25/74, BStBl 1974 I S. 994

Nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt die nachfolgende Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe. Eine Aufnahme dieser Zusammenstellung in die Betriebsprüfungsordnung ist nicht vorgesehen.

Dieses Schreiben tritt an die Stelle des BMF-Schreibens vom 11. November 1974, IV B 7 - S 1401 - 25/74, BStBl 1974 I S. 994.

Anlage Zusammenstellung der in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe

Aufgabe dieser Zusammenstellung ist, die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe darzustellen und zu erläutern. Begrifflichkeiten zum Einsatz IT-gestützter betriebswirtschaftlicher sowie mathematisch statistischer Prüfungsmethoden (automationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden) werden in dem BMF-Schreiben vom 5. September 2023 Az. IV D 3 - S 1445/20/10007 :006, DOK 2023/0729678 (im BStBl veröffentlicht) erläutert.

Die Zusammenstellung umfasst:

  • Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich)