BMF - Schreiben vom 05.11.1996
IV B 3 - S 2211 - 78/95
Fundstellen:
BStBl 1996 I 1258

BMF - Schreiben vom 05.11.1996 (IV B 3 - S 2211 - 78/95) - DRsp Nr. 2008/81480

BMF, Schreiben vom 05.11.1996 - Aktenzeichen IV B 3 - S 2211 - 78/95

DRsp Nr. 2008/81480

§ 21 EStG Anschaffungsnaher Aufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

Der BFH hat mit Urteil vom 9. Mai 1995 (BStBl 1996 II S. 588) entschieden, daß bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes anschaffungsnaher Herstellungsaufwand auch vorliegen kann, soweit die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen in Zusammenhang mit dem unentgeltlich erworbenen Teil stehen.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes kann wie bisher anschaffungsnaher Herstellungsaufwand nur im Verhältnis zum entgeltlichen Teil des Erwerbsvorgangs vorliegen.

Fundstellen
BStBl 1996 I 1258