BMF - Schreiben vom 05.11.1998
IV B 3 - S 1301 Schz - 27/98
Fundstellen:
BStBl 1998 I 1392

BMF - Schreiben vom 05.11.1998 (IV B 3 - S 1301 Schz - 27/98) - DRsp Nr. 2008/80861

BMF, Schreiben vom 05.11.1998 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301 Schz - 27/98

DRsp Nr. 2008/80861

DBA Deutsch-schweizerisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 11. August 1971; Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat den vorgeschlagenen Ergänzungen der Verständigungsvereinbarung zu Unterhaltsleistungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz zugestimmt. Sie hat aber angeregt, den im Entwurf verwendeten Begriff „Regelbesteuerung” durch den Begriff „ordentliche Besteuerung” zu ersetzen. Der Text des BMF-Schreibens, das im BStBl Teil I veröffentlicht wird, lautet daher wie folgt:

Bei den deutsch-schweizerischen Verständigungsgesprächen vom 5. bis 7. Mai 1998 wurde auch die Frage erörtert, wie die wirtschaftliche Doppelbesteuerung von Unterhaltszahlungen an einen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten in der Schweiz vermieden werden kann. Die Gespräche führten zu folgendem Ergebnis:

  • Nach Art. 21 DBA können Unterhaltszahlungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur im anderen Staat besteuert werden.