Mit Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BStBl 1997 II S. 684) hat der BFH entschieden, daß eine wertgeminderte wesentliche Beteiligung, die in das Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft eingelegt wird, nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern mit den höheren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen ist. Die Grundsätze dieser Entscheidung sind im Hinblick auf das Revisionsverfahren Az.:
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