1 Anlage
Durch Art. 18 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetzes 2001 - StÄndG 2001) ist § 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner - neu in das UStG eingefügt worden. Der Bundesrat hat dem StÄndG 2001 am 30. November 2001 zugestimmt. Die Änderung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft (Art. 39 Abs. 6 StÄndG 2001).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Inhaltsübersicht Textzahlen (Tz.) I. Anwendungsbereich 1 II. Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet 2-5 III. Im Ausland ansässiger Unternehmer 6-9 IV. Entstehung der Steuer 10-11 V. Bemessungsgrundlage und Berechnung der Steuer 12-15 VI. Rechnungserteilung 16-17 VII. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers 18-20 VIII. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren 21-24 IX. Aufzeichnungspflichten 25 X. Übergangsregelung (§ 27 Abs. 4 UStG) 26-31 XI. Außerkrafttreten von Vorschriften 32 |
I. Anwendungsbereich
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