BMF - Schreiben vom 06.01.1997
S 2176

BMF - Schreiben vom 06.01.1997 (S 2176) - DRsp Nr. 2008/85444

BMF, Schreiben vom 06.01.1997 - Aktenzeichen S 2176

DRsp Nr. 2008/85444

§ 6a EStG Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz

1. Festlegung eines Finanzierungsendalters

Es ist gefragt worden, ob eine nachträgliche Ausübung des sog. zweiten Wahlrechts i. S. von R 41 Abs. 13 Satz 3 EStR 1993 zulässig ist, wenn aufgrund der Entlassung älterer AN, denen eine Direktzusage gewährt worden ist, eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die AN mit Vollendung des 60. Lebensjahrs die vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung abrufen werden. Hierzu wird nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder folgendes mitgeteilt:

In R 41 Abs. 13 Satz 3 EStR 1993 ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen der Stpfl. bei Ermittlung des Teilwerts der Pensionsanwartschaft von einem niedrigeren als dem vertraglich vereinbarten Pensionsalter ausgehen kann. Ist von diesem sog. zweiten Wahlrecht kein Gebrauch gemacht worden, ist für die Ermittlung des Teilwerts das vertraglich vereinbarten Pensionsalter maßgebend.