Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt ergänzend zu den Ausführungen im BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2012 (BStBl 2013 I S. 36) für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach Muster III Folgendes:
Bei der Ausstellung von Steuerbescheinigungen nach Muster III für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG bei betrieblichen Anlegern kann der Ausweis der Fondserträge, die dem Kapitalertragsteuerabzug unterlegen haben, in einer Summe in der Zeile „Kapitalerträge im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 1a EStG” erfolgen.
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