BMF - Schreiben vom 07.02.2002
IV A 6 - S 2241 - 94/01

BMF - Schreiben vom 07.02.2002 (IV A 6 - S 2241 - 94/01) - DRsp Nr. 2008/89920

BMF, Schreiben vom 07.02.2002 - Aktenzeichen IV A 6 - S 2241 - 94/01

DRsp Nr. 2008/89920

Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFG); Auslegung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des UntStFG bei Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft oder Mitunternehmerschaft in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft, an der der Übertragende beteiligt ist

Nach Abstimmung mit den Obersten Finanzbehörden der Länder wird wie folgt Stellung genommen:

1. Übertragender ist eine Kapitalgesellschaft

Mitunternehmer einer Personengesellschaft und damit auch Übertragender im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG kann auch eine Kapitalgesellschaft sein.

Überträgt diese Kapitalgesellschaft aus ihrem Betriebsvermögen ein einzelnes Wirtschaftsgut aus ihrem Betriebsvermögen unentgeltlich oder gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in das Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft an der sie zu 100 % vermögensmäßig beteiligt ist, so ist bei der Übertragung der Wert, der sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergibt, anzusetzen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist.